Online Ortsabwesenheit
Ortsabwesenheit bedeutet, dass Sie sich vorrübergehend an einem anderen Ort als Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen. Wer Bürgergeld begehrt oder bereits bezieht, ist verpflichtet eine Ortsabwesenheit im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen und eine entsprechende Zustimmung vom Jobcenter einzuholen. Dieses ist gesetzlich geregelt und sichert den weiteren Bezug des Bürgergeldes und die Absicherung in der Krankenversicherung.
Die Ortsabwesenheit können Sie online unter Jobcenter.digital beantragen und direkt via Postfachnachricht an das Jobcenter übermitteln. Wie das funktioniert, sehen Sie im verlinkten Erklärvideo der © Bundesagentur für Arbeit.
Weitere, eingehende Information zu den gesetzlichen Bestimmungen und der maximalen Ortsabwesenheit von bis zu 21 Kalendertagen im Jahr finden Sie hier.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Registrierung für die Online-Angebote zur Verfügung:
- eigenständiges Anlegen eines Benutzerkontos auf www.jobcenter.digital
- Abforderung des Freischaltcodes telefonisch unter 0931 2996 0
- Ausgabe der Freischaltcodes bei einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter
Bei Fragen zur Anmeldung oder Registrierung steht Ihnen unser technischer Support zur Verfügung: Telefon: 0800 4 5555 03. Der Anruf ist kostenfrei.