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Neuantrag stellen

Wenn Sie Geld zum Leben und Wohnen benötigen, können Sie bei uns einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Die wichtigsten Voraussetzungen finden Sie unter: "Geld zum Leben".

Sie können Ihren Neuantrag ganz bequem online von zu Hause von Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone stellen.

Nutzen Sie dazu unser Online-Angebot zur Antragstellung über jobcenter.digital

Hinweise zur Registrierung:

Sind oder waren Sie bereits Kunde des Jobcenters oder der Arbeitsagentur?

Dann sind Sie in der Regel bereits registriert und es besteht somit die Möglichkeit, dass Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten einloggen und alles im geschützten Bereich an das Jobcenter übermitteln können.

 

Sollten Ihnen die Zugangsdaten nicht vorliegen, können Sie diese online anfordern oder beim Jobcenter telefonisch unter unserer Servicerufnummer 0931/2996-0 erfragen.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine erneute Registrierung vor!

 

Haben Sie noch Fragen zur Antragstellung oder zu den Anspruchsvoraussetzungen?

Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 0931/2996-0 oder

Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt SGB II.

 

Für die Antragstellung können Sie auch persönlich zu uns an in die Bahnhofstraße 7 in Würzburg kommen, um den Antrag abzuholen und abzugeben. Wir sind von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten und Notlagen zu vermeiden.

 

Der Belegcheck (PDF, 211KB, Datei ist nicht barrierefrei) hilft Ihnen, Formulare und Belege zu finden, die voraussichtlich für die Bearbeitung Ihres (Neu-)Antrags erforderlich sind.

Sollten Sie einzelne Belege (z.B. die Lohnabrechnung eines Monats, einzelne Blätter von Kontoauszügen) nicht oder nicht in absehbarer Zeit beschaffen können, so hinterlassen Sie in Ihren Unterlagen bitte einen aussagekräftigen Hinweis, aus welchen Gründen dies der Fall ist und bis wann Sie diese voraussichtlich nachreichen können.

Sie können uns die Zuordnung erleichtern, indem Sie Ihre Unterlagen – soweit bereits vorhanden – mit Ihrer Kundennummer oder Bedarfsgemeinschafts-Nummer („BG-Nummer“) versehen.