Geld zum Wohnen
Angemessen sind Wohnungen im Stadtgebiet Würzburg unter Berücksichtigung der Familiengröße, der Wohnungsgröße, des Mietpreises (Kaltmiete = Grundmiete plus Nebenkosten), sowie der Heizkosten im Rahmen der Richtwerte, welche von der Stadt Würzburg festgelegt werden. Die Kosten für eine Wohnung können nur bis zur Obergrenze übernommen werden.
>> Neu in der Stadt Würzburg / Umzug innerhalb der Stadt Würzburg
Wichtig: Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über Ihren Umzugswunsch. Unterschreiben Sie den Mietvertrag noch nicht!
Schicken Sie uns erst das Wohnungsangebot bzw. Mietbescheinigung (PDF, 109KB, Datei ist nicht barrierefrei) Ihrer neuen Wohnung (Miete, Größe, Nebenkosten, Heizung) zu. Wir prüfen, ob wir die Miete in Zukunft auch in dieser Höhe übernehmen können.
Denken Sie bitte auch an Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung für die alte und neue Wohnung können wir nicht übernehmen.
Fragen Sie uns gerne nach weiteren Informationen.
Sie haben Fragen zum Umzug?
Die Kosten für einen Umzug, zum Beispiel für einen Mietwagen, können nur übernommen werden, wenn der Umzug erforderlich ist und die Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter Stadt Würzburg zugesichert wurde. Die Erforderlichkeit eines Umzugs, die Angemessenheit der in Aussicht stehenden Wohnung und die Kosten für den Umzug müssen vor Anmietung einer Wohnung immer mit uns abgestimmt werden. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an Ihre Sachbearbeitung im Jobcenter Stadt Würzburg.
Die Mietkosten der neuen Wohnung müssen innerhalb der nachfolgend aufgeführten Richtwerte liegen. Die Wohnung soll außerdem Ihrer Familiengröße entsprechen. Bei zwei Erwachsenen sind zwei Wohnräume sinnvoll, für Kinder muss mindestens ein eigener Wohnraum zur Verfügung stehen.
Die Kosten für ein Umzugsunternehmen können wir leider nicht übernehmen. Das heißt, Sie müssen den Umzug in der Regel in Eigenregie durchführen.
Sofern das Jobcenter Ihre Miete direkt an den Vermieter überweisen soll, füllen Sie bitte eine Abtretungserklärung aus.
>> Wie hoch darf die Miete sein?
Unsere aktuellen Richtwerte (gemäß § 22 SGB II) für die Miete für Würzburg, je nach Anzahl der Bewohner*innen finden Sie in den Richtlinien der Stadt Würzburg für die Erbringung der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Würzburg (PDF, 251KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Höhe der Wohnkosten, die wir für Sie übernehmen können, hängt ab von der Anzahl der Bewohner*innen.
Die Richtwerte beinhalten Grundmiete und Nebenkosten, aber nicht die Kosten für die Heizung.
>> Ihre Wohnung ist zu teuer?
Wenn Ihre Wohnung zu teuer ist, können wir vielleicht trotzdem erst einmal die kompletten Kosten übernehmen. Dies ist aber nur übergangsweise möglich.
Wir suchen dann gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten senken können. Das könnten Sie zum Beispiel tun, indem Sie
- Teile Ihrer Wohnung untervermieten
- die Höhe der Miete mit Ihrem Vermieter verhandeln
- eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist.
Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.
Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen wir nur noch so viel Geld zum Wohnen übernehmen, dass die Obergrenze nicht überschritten wird. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen.
>> Haben Sie einen Konflikt mit Ihrem Vermieter?
Bei einer Konfliktsituation mit Ihrem Vermieter aufgrund der Miete oder der Abrechnung der Kosten Ihrer Wohnung können Sie sich an den Mieterschutzbund wenden. Die Kosten in Form des Beitrags können vom Jobcenter getragen werden.
>> Nachzahlung für Strom- und Heizkosten
Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Ihre Stromkosten pauschal mit dem Regelsatz abgedeckt. Sie müssen die Stromrechnung davon selbst an den Stromanbieter bezahlen.
Sie können Ihren Strom nicht bezahlen?
Grundsätzlich können Nachzahlungen aus der Stromabrechnung oder rückständige Zahlungen nicht als Darlehen übernommen werden. Dieses kann nur gewährt werden, wenn die Stromsperrung droht oder durch die Abschaltung eine Notlage besteht. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen zunächst mit dem Stromanbieter in Verbindung und klären Sie, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Für die weitere Prüfung benötigt das Jobcenter im Falle einer Stromsperrung die Sperrankündigung, eine aktuelle Forderungsaufstellung und einen Nachweis über die Höhe der zukünftigen Vorauszahlungen.
Sie müssen eine Heizkostennachzahlung aus einer Jahresabrechnung zahlen? Ihre monatlichen Abschläge für Heizkosten werden angepasst?
Reichen Sie uns als Nachweis die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten sowie die Anpassung des Abschlags ein.
Sie sind nicht Kundin oder Kunde beim Jobcenter und können eine Nachzahlung oder die Abschlagsanpassung für Heizkosten nicht bezahlen?
Dann können Sie prüfen lassen, ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen können. Die Antragstellung ist auch für einen kurzen Zeitraum möglich, zum Beispiel für den Monat mit der Nachzahlung.
Es ist erforderlich, einen Neuantrag beim Jobcenter zu stellen. Bitte erledigen Sie dies zeitnah nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Monat, in dem die Zahlung fällig geworden ist.
Am besten reichen Sie entsprechende erforderliche Nachweise zu den beschriebenen Szenarien (z.B. Forderungsschreiben des Energieversorgers oder die Jahresabrechnung) über jobcenter.digital ein. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie, welche Unterlagen gegebenenfalls noch benötigt werden. Nach Eingang der Unterlagen kann anschließend die Gewährung eines Darlehens oder eine Kostenübernahme geprüft werden.
>> Kosten für Erstausstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen für die Erstausstattung erhalten: Wohnung, Kleidung, bei Schwangerschaft und Geburt. Hier finden sie die entsprechenden Richtlinien der Stadt Würzburg für die Erstausstattung für Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft, Geburt (PDF, 284KB, Datei ist nicht barrierefrei)