Geld zum Leben
Sie können Bürgergeld vom Jobcenter Stadt Würzburg erhalten, wenn Sie:
- in Würzburg wohnen (Erst- und Zweitwohnsitz möglich); entscheidend ist der gewöhnliche bzw. dauerhafte Aufenthalt
- erwerbsfähig sind (also arbeiten können)
- zwischen 15 und 67 Jahre alt sind (je nach Fall auch nur bis 65 oder 66 Jahre) und
- Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können.
Bei der Berechnung werden auch Ihre Familie, beziehungsweise Personen aus Ihrem Haushalt berücksichtigt.
Das Bürgergeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Regelsatz mit Mehrbedarfen und Wohnkosten.
- Regelsatz: Damit decken Sie pauschal Ihre Kosten für das tägliche Leben, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Strom (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege und weitere Dinge des täglichen Lebens. Den aktuellen Regelsatz finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Wohnkosten: Das Bürgergeld enthält auch Ihre Wohnkosten, entweder ganz oder teilweise. Unsere aktuellen Sätze für Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) finden Sie in den Richtlinien der Stadt Würzburg für die Erbringung der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Würzburg (PDF, 251KB, Datei ist nicht barrierefrei) für die Erbringung der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Würzburg.
Weitere Informationen rund um das Bürgergeld finden Sie in der Broschüre "Einfach erklärt".