Vorrangige Leistungen
Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft vermieden, verringern oder beseitigen.
Eine Übersicht möglicher vorrangiger Leistungen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Vorrangige Leistung
| Beantragung /Geltendmachung |
Arbeitslosengeld I | Agentur für Arbeit (weitere Informationen) Arbeitslosengeld ist auch eine vorrangige Leistung. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie es nutzen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld die Kosten für den Lebensunterhalt nicht abdeckt, können Sie mit Arbeitslosengeld II aufstocken |
Kindergeld | Familienkasse (weitere Informationen) |
Wohngeld | Stadt Wolfenbüttel (weitere Informationen) oder Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen) |
Unterhaltsvorschuss | Stadt Wolfenbüttel (weitere Informationen) oder Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen) |
Kindesunterhalt | anderer Elternteil |
Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung | Ehemann/Ehefrau |
Mutterschaftsgeld | Krankenkasse |
Elterngeld | Stadt Wolfenbüttel (weitere Informationen) oder Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen) |
Renten | Deutsche Rentenversicherung oder private Versicherung |
Kinderzuschlag | Familienkasse (weitere Informationen) |
Krankengeld | Krankenkasse |
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Stellen, ob Sie einen Anspruch auf die genannten Leistungen haben. Durch eine vorab erfolgte Prüfung vorrangiger Leistungsansprüche kann ggf. Hilfebedürftigkeit vermieden werden und sich dadurch eine Antragstellung im Jobcenter erübrigen.