Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Sie bei einer Behinderung oder drohenden Behinderung unterstützen, eine Berufsausbildung oder Arbeit aufzunehmen. Die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen sollen dazu beitragen, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) umfassen Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung von Ausbildungs-und Arbeitsplätzen, wie z. B.
- Diagnose- und Eignungsfeststellungsverfahren
- Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung)
- Spezielle Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Zuschüsse an Arbeitgeber
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben können durchgeführt werden in Betrieben, in außerbetrieblichen Einrichtungen und soweit individuell erforderlich in besonderen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Um Menschen mit Behinderungen individuell und umfassend über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen und Leistungen festzulegen, sind in allen Agenturen für Arbeit spezielle Beratungsfachkräfte tätig.
Ansprechpartnerin für Teilhabe am Arbeitsleben im jobcenter Wolfenbüttel ist Frau Thieroff.
Wenn Sie Fragen zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihr.
Telefon: 05331/901-248
Email: Jobcenter-Wolfenbuettel@jobcenter-ge.de