Neukunden des Jobcenter Wilhelmshaven

Einen Neuantrag auf Bürgergeld stellen Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen sicherstellen können, und innerhalb der letzten sechs Monate keine Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Wilhelmshaven bezogen haben.
Waren Sie vorher in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig, ist vor Beantragung von Bügergeld der Anspruch auf Arbeitslosengeld I durch die Agentur für Arbeit zu prüfen.

Antragstellung:

Folgende drei Bereiche durchlaufen Sie bei der Neuantragstellung:

1. Schritt: Kundenempfang Jobcenter

Ihr erster Weg bei der Neuantragstellung führt Sie an den Kundenempfang. Hier werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eingangszone Ihre Daten (z.B. Anschrift, Telefonnummer, beruflicher Lebenslauf) und, wenn erforderlich, die Daten der gesamten neu erfasst oder auf Aktualität überprüft, wenn diese bereits vorliegen.

Bitte denken Sie daran, bei der Neuantragsstellung immer gültige Ausweispapiere und Aufenthaltsdokumente der gesamten Bedarfsgemeinschaft vorzulegen. Für Kinder ohne Ausweis wird die Geburtsurkunde benötigt.

Anschließend wird das Bürgergeld - Antragsformular einschließlich der Zusatzblätter passend auf Ihren persönlichen Fall zusammengestellt und mit Ihnen besprochen.

2. Schritt: Leistungscheck im Antragservice

Im Antragservice werden Sie umfassend zu Ihren Fragen zum Leistungsanspruch auf Bürgergeld beraten.
Im gemeinsamen Gespräch wird geprüft ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht oder ob Ablehnungsgründe (Einkommen, Vermögen, vorrangige Leistungen, Ausschlusstatbestände, usw.) vorliegen.
Sollte sich im Gespräch kein Anspruch auf Bürgergeld ergeben, können Sie eine Verzichtserklärung abgeben und das Antragsverfahren ist damit beendet.

Für die spätere Abgabe Ihrer Antragsunterlagen haben Sie die Möglichkeit einen persönlichen Termin im Antragsservice zu vereinbaren.
Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn alle Nachweise zu diesem Termin vollständig vorliegen. Sollten beim Ausfüllen der Unterlagen Fragen auftreten hilft Ihnen dieses
Erklär-Video weiter. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen auch digital über folgenden LINK „Jobcenter digital“ einzureichen. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten Sie bei der Antragsstellung am Kundenempfang.

 3. Schritt: Sofortvermittlung

Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, erfolgt nun eine Erstberatung durch die Arbeitsvermittlung.
Im Gespräch werden folgende Inhalte besprochen:

  • Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Informationen über Ihre Rechte und Pflichten
  • Informationen über verschiedene Unterstützungsangebote (z.B. Reisekosten/Bewerbungskosten),
  • Stellensuche oder Unterbreitung von Stellenangeboten,
  • Teilnahme an Maßnahmen in einem Betrieb oder bei einem Träger,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung durch notwendige Qualifizierungen,
  • Einstellungshilfen – Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Wichtig:
Da es sich hierbei um eine Prüfung eines individuellen Antrages handelt, ist ein ausführliches und umfangreiches Beratungs- und Antragsverfahren erforderlich. Dies kann abhängig vom individuellen Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie daher ca. 2 bis 3 Stunden ein.

Vorrangige andere (Sozial-) Leistungen

Vor der Antragstellung auf Bürgergeld sind sogenannte vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger zu beantragen.
Diese Leistungen sind z.B.: