Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe
Erreichbarkeit
Sie erreichen uns via Mail unter Angabe der BG-Nummer. E-Mail-Kontakt:
jobcenter-wilhelmshaven.but2@jobcenter-ge.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit vom Jobcenter liegt bei Kindern, die Bürgergeld (Leistungen nach SGB II) beziehen.
Sofern das Kind Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Grundsicherung oder Kinderzuschlag bezieht, liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Wilhelmsaven.
Leistungen
- Für die Bearbeitung Ihres Anliegens werden rechtzeitig Nachweise benötigt!
- Leistungen werden entweder als Gutschein oder als Direktzahlung an den Leistungsanbeiter erbracht (ausgenommen: Schülerbeförderung und Schulbedarf)
1: Ausflüge/Klassenfahrt: vollständige Bestätigung der Schule/Kita - zum Antrag
2: Schulbedarf: Für Kinder unter 7 Jahren und Jugendliche über 15 Jahren ist die Vorlage einer Schulbescheinigung notwendig - via Mail
3: Schülerbeförderung: Für alle Schüler an weiterführenden Schulen (z.B Gymnasium ab Klasse 11, Berufsfachschulen, ect..) können die Voraussetzungen geprüft werden. Benötigt werden: Aktuelle Schulbescheinigung, Kopie Stammkarte, laufend Monatskarten.
4: Lernförderung: von Schule und Antragstellern vollständig ausgefüllte Bestätigung Schule über die Notwendigkeit der von Lernförderung und Angabe, welcher Leistungsanbieter die Nachhilfe durchführen soll - zum Antrag
5: Mittagsverpflegung: vollständiger Betreuungsvertrag (Kita), Kopie der vollständigen aktuellen Anmeldung zur Mittagsverpflegung (Schule)
6: Teilhabe:
- Mitgliedsbeiträge, Kosten für z.B: Unterricht in künstlerischen Fächern, (Ferien-)Freizeiten,
- 15,00 Euro monatlich,
- bis zur Vollendung 18.Lebensjahres
- Nachweis Mitgliedsbescheinigung (seit wann Mitglied, monatliche Kosten)
Sonstige Hinweise:
Unterlagen können via Mail oder postalisch (in Kopie) unter Angabe der BG-Nummer eingereicht werden