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Ab 01.01.2026 keine Zahlungsanweisungen zur Verrechnung mehr möglich

Ausgabejahr 2025
Datum 04.07.2025

Bei Bürgergeld-Beziehern ohne Konto erfolgte bisher die Übermittlung der Leistungen mit einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV). Die Einlösung dieser Schecks konnte nur in Postbank-Filialien erfolgen.

Ab dem 01.01.2026 bietet die Postbank diesen Service nicht mehr an. Da die Schecks 3 Monate lang gültig sind, werden seitens der Jobcenter ab dem 30.09.2025 keine mehr versendet.

Alle Personen, die ihre Leistungen bisher auf diesem Weg bezogen haben, werden in den kommenden Tagen postalisch über die Einstellung des Verfahrens informiert. Sie werden außerdem gebeten, ein Konto einzurichten und dies beim Jobcenter bekannt zu geben. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf ein Bankkonto. Auch Personen ohne festen Wohnsitz oder die Asyl suchen.

Sollten Sie bei der Eröffnung eines Kontos Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns. Eine Vorsprache in der Eingangszone ist ausreichend.