Erhöhung der Angemessenheitsrichtwerte für die Bedarfe der Unterkunft

Ausgabejahr 2022
Datum 29.04.2022

Der Bericht vom 20.04.2022 zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 kommt zu dem Schluss, dass die Richtwerte für die Kosten der Unterkunfft angehoben werden müssen. Der Bericht beschreibt auch die Vorgehensweise zur Ermittlung. Die festgestellen Angemessenheitsrichtwerte gelten somit ab dem 01.05.2022.