Sozialdatenschutz

Das Jobcenter Wesermarsch nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.

Das Jobcenter verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählt beispielsweise die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.

Zur Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch oder für die Integration in Arbeit müssen von Ihnen Daten erhoben und gespeichert werden.

Diese Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis, dass sie vor Weitergabe an nicht befugte Stellen schützt. Ohne eine gesetzliche Grundlage oder Ihre Einwilligung werden Ihre Daten nicht an Dritte mitgeteilt.

Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen u.a. folgende Rechte zu:

  • Das Recht auf Auskunft über Ihre eigenen Daten und Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Das Recht auf Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten
  • Das Recht auf Löschung, hilfsweise Sperrung, zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten
  • Das Recht auf Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Wesermarsch wirkt auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hin. Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters mit Ihren persönlichen Daten haben, hilft Ihnen die Datenschutzbeauftragte Frau Keller gerne weiter.

Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie hier.