Dienstleistungseinkauf
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterbreitet den Jobcentern Angebote, um sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Es ist die rechtswirksame Übertragung von Aufgaben und hoheitlichen Befugnissen der Jobcenter auf die BA zu gewährleisten.
Im ersten Schritt ist die Aufgabenübertragung durch die Trägerversammlung im Wege eines Beschlusses notwendig. Dieser muss die übertragende Aufgabe deutlich benennen und den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung (gE) ermächtigen, im zweiten Schritt eine Verwaltungsvereinbarung (Rahmenvereinbarung) und ggf. Zusatzverwaltungsvereinbarungen sowie Einzelvereinbarungen mit der BA abzuschließen.
Eine wirksame Aufgaben- und Befugnisübertragung erfolgt nur dann, wenn der entsprechende Trägerversammlungsbeschluss veröffentlicht wird: Bei operativen Aufgaben (Serviceleistungen „O.“) sind die Inhalte des Beschlusses den Kundinnen und Kunden der gE in geeigneter Weise zugänglich zu machen, damit zu jedem Zeitpunkt Klarheit darüber besteht, welche Serviceleistungen durch die BA für die gE erbracht werden.
Das Jobcenter Wesermarsch hat folgende Serviceleistungen im operativen Bereich von der BA eingekauft:
Nr. | Beschreibung | Laufzeit Beginn | Laufzeit Ende |
---|---|---|---|
O.3 | Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II | 01.01.2024 | 31.12.2024 |
O.4 | Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II | 01.01.2024 | 31.12.2026 |
O.5 | Berufspsychologischer Service (ohne Pauschalangebot) | 01.01.2024 | 31.12.2026 |
O.6 | Technischer Beratungsdienst SGB II | 01.01.2024 | 31.12.2024 |
O.7 | Service Center | 01.01.2024 | 31.12.2026 |
O.8 | Forderungseinzug (mit Unterhaltsheranziehung) | 01.01.2024 | 31.12.2024 |
O.9 | JobCenter-MediaNet | 01.01.2024 | 31.12.2024 |
O.11 | Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X | 01.01.2024 | 31.12.2024 |