Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist gesetzlich festgelegt und damit Teil der Geschäftspolitik. „Gender Mainstreaming“ ist durchgängiges Prinzip und bei allen geschäftspolitischen und operativen Maßnahmen zu beachten.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt im Rahmen ihrer Stabsstellentätigkeit die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Ziel ist, die berufliche Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, um einen höheren Beschäftigungsstand zu erreichen und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern. Damit sind weitere Ziele verbunden, wie die Fachkräftesicherung, die eigenständige Existenzsicherung von Frauen sowie die Vermeidung von Altersarmut.
Damit beide Geschlechter am Arbeitsmarkt dieselben Chancen haben, bedarf es zielgerichteter Unterstützung und Förderung, insbesondere von Frauen. Wenn Sie in Elternzeit sind und an den Wiedereinstieg denken, Fragen zur Organisation der Kinderbetreuung haben, eine Qualifizierung suchen und nicht wissen, welche passt oder eine Ausbildung in Teilzeit beginnen möchten, dann berät die BCA Sie gerne.