Das Arbeitslosengeld II (ALG II, auch Hartz IV genannt) ist für Menschen, die keine Arbeit haben. Arbeitende Menschen können auch Arbeitslosengeld II bekommen. Das geht aber nur, wenn sie nicht genug Geld zum Leben haben. Wenn Menschen Arbeitslosengeld II bekommen wollen, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
- Sie bekommen keine Altersrente, weil sie zu jung sind.
- Sie sind in der Lage, zu arbeiten. Das heißt, sie sind erwerbsfähig.
- Sie brauchen Hilfe, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Das heißt, sie sind hilfebedürftig.
- Sie müssen sich in Deutschland aufhalten. Das heißt, sie müssen in Deutschland leben.
Menschen haben nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sie in der Lage sind, zu arbeiten. Der Anspruch ist im 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
Die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden aus Steuermitteln finanziert, nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Leistung ist damit nicht von einem zuvor erzielten Arbeitseinkommen abhängig, sondern davon, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbringen können.
(Auszüge aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" herausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019 und "Merkblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende", herausgegeben durch Bundesagentur für Arbeit Geldleistungen und Recht SGB II August 2019)
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