Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, können Ihre finanziellen Leistungen gekürzt werden.
Haben Sie eine Ihrer Pflichten verletzt, informiert Sie das Jobcenter mit einem Anhörungsschreiben. Geben Sie dann triftige Gründe dafür an, dass Sie Ihre Pflicht verletzt haben. Wenn Sie Ihrer Pflicht zwischenzeitlich nachgekommen sind oder Ihre Pflicht in Zukunft erfüllen werden, teilen Sie dies bitte ebenfalls mit.
Eine Minderung tritt nicht ein, wenn Sie
- einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
- Ihrer Pflicht zwischenzeitlich nachgekommen sind beziehungsweise die zukünftige Bereitschaft diese nachzuholen ernsthaft und nachhaltig erklären.
- darlegen, dass eine Minderung für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeutet.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn eine Minderung bei Betrachtung aller vorliegenden Umstände untragbar erscheint. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Wirkung der Minderung in ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich ist, dass im Hinblick auf den Zweck Ihrer Mitwirkungspflicht die Minderung unvertretbar wäre.
Wenn Ihre Begründung nicht ausreicht, erhalten Sie einen Minderungsbescheid. Darin klärt Sie das Jobcenter über die genauen Folgen Ihrer Pflichtverletzung auf.
Wenn Sie Ihrer Pflicht nachkommen, nachdem Sie den Minderungsbescheid erhalten haben und dieses gegenüber Ihrem Jobcenter nachweisen, entfällt die Minderung für die Zukunft.
(Auszug von der Webseite der Agentur für Arbeit, abgerufen am 25.11.2020 um 13:11 Uhr)
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