Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der/Die Förderberechtigte kann sich eigenständig nach dem Aushändigen eines AVGSAktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine zugelassene und passende Fördermaßnahme suchen.

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Antragstellung

Es gibt einige Dinge, die Menschen bei der Antragstellung beachten müssen. Der Antrag bezieht sich in der Regel auf den Monatsanfang. Das heißt, der Antrag ist fast immer rückwirkend. Zum Beispiel: Sie stellen den Antrag am 15. Juli. Der Antrag gilt dann aber rückwirkend ab dem 1. Juli.

Sie müssen Ihre Angaben deswegen immer für den ganzen Monat machen. Das ist besonders wichtig bei den Angaben über Ihr Einkommen.

(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)

Dieses Video erklärt Ihnen, wie Sie die Fragen bei der Antragstellung richtig beantworten:

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Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten (oft „Ein-Euro-Jobs“ genannt) sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. Sie stellen eine Zwischenstation auf dem Weg in den Arbeitsmarkt dar. Im Jobcenter Wesermarsch werden verschiedene Arbeitsgelegenheiten angeboten. Wenn Sie Interesse daran haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Daher haben nur Personen Anspruch, die vorher in diese Versicherung eingezahlt haben. Die Höhe und Dauer des Anspruchs richtet sich danach, wie lange und wie viel eingezahlt wurde. Welche Voraussetzung Sie genau erfüllen müssen, können Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit nachlesen.

Sollte das Arbeitslosengeld nicht reichen um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie aufstockend Bürgergeld beantragen.

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Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II (ALG II, auch Hartz IV genannt) wurde zum 1. Januar 2023 vom Bürgergeld abgelöst.

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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn aufgrund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung negative Folgen erwachsen, die eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.

(Auszug aus https://aok-bv.de/lexikon/a/index_00196.html, abgerufen am 11.09.2019 um 11:40 Uhr)

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Arbeitsvermittlung

Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder ihr persönlicher Ansprechpartner der Arbeitsvermittlung – oft auch Integrationsfachkraft genannt – unterstützt Sie unter anderem  bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Sie oder er sucht gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Weiterbildungsangeboten und Nebenverdiensten. In der Arbeitsvermittlung können Sie sich auch über Fördermöglichkeiten in Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme informieren. Im Jobcenter Wesermarsch gibt es in der Arbeitsvermittlung spezialisierte Teams, zum Beispiel für Selbstständige oder Alleinerziehende.

Assistierte Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung (AsA) hilft Ihnen dabei eine Berufsausbildung aufzunehmen und abzuschließen. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, sprechen Sie Ihren Ansprechpartner:in im Jobcenter an.

Aufstocker

Aufstocker sind Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Bürgergeld beziehen. Arbeitslosengeld allein reicht manchmal nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit zusätzlich Bürgergeld zu beantragten („aufzustocken“).

Umgangssprachlich wird der Begriff auch oft für „Ergänzer“ verwendet.

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