Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Rechte

Die folgenden Leistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie hilfebedürftig sind:

  • Bürgergeld bestehend aus
    • Regelleistungen
    • Bedarf für Unterkunft und Heizung
    • ggf. Mehrbedarf, z.B. für Schwangere oder Alleinerziehende
    • ggf. Einmalbedarfe, z.B. Erstausstattung für Kinder
  • Finanzielle Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beratung und Vermittlung
  • Unterstützung bei Bewerbungen
  • Unterstützung bei Qualifizierung und Umschulung
  • Unterstützung bei der Existenzgründung
  • Widerspruch gegen Bescheide
  • Datenschutz und Auskunft über gespeicherte Daten

Bitte beachten Sie, dass nicht auf jede Leistung ein Rechtsanspruch besteht. Die Leistung wird individuell auf Ihre persönliche Situation passend ausgewählt. Wenn Sie zu einem bestimmten Bereich beraten werden wollen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler auf.

Die genannten Rechte sind auch mit Pflichten verbunden.

Alternativ

Regelsatz

Der Regelsatz soll alle Kosten decken, die entstehen um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dazu gehören vor allem Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und persönliche Bedürfnisse. Nicht dazu gehören Miete und Heizung. Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag. Die genauen Beträge finden Sie hier.

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