Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Fallmanagement

Über das Fallmanagement im Jobcenter Wesermarsch können Sie hier informieren.

Fördern und Fordern

Auf der Grundlage von „Fördern und Fordern“ beruht das Konzept der Jobcenter – daher heißt auch das 1. Kapitel des 2. Sozialgesetzubuches so. Die Grundsicherung soll dazu dienen, dass der Lebensunterhalt gedeckt wird. Gleichzeitig müssen Bügergeld-Bezieher alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Dabei werden Sie durch verschiedene Förderinstrumente unterstützt.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Wenn eine Weiterbildung dabei hilft, die Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden, kann durch das Jobcenter eine Weiterbildung gefördert werden. Dabei gibt es verschiedene Voraussetzungen an die Maßnahme, den Bildungsträger und auch an die geförderte Person. Übernommen werden können die Lehrgangskosten, Fahrkosten, Unterbringung, Verpflegung und die Kinderbetreuung.

Ob eine Weiterbildung möglich ist, muss im Einzelfall mit dem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter geklärt werden.