Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Ortsabwesenheit

Sie können sich mit vorheriger Zustimmung für maximal drei Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, eine sognannte Ortsabwesenheit (oder „Urlaub"). Eine Verlängerung ist unter bestimmten Umständen möglich. Bitte sprechen Sie dazu Ihren persönlichen Ansprechpartner an. Nach Rückkehr an Ihren Wohnort müssen Sie sich unverzüglich persönlich beim Jobcenter zurückmelden. Eine verspätete Rückmeldung oder unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und eventuell zur Rückforderung der Leistungen.