Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Darlehen

Wenn Sie Geld benötigen (z.B. für den Kauf einer neuen Waschmaschine) und dafür nicht das entsprechende Vermögen haben und den Bedarf nicht auf andere Weise decken können, besteht die Möglichkeit beim Jobcenter ein Darlehen zu beantragen. Dieses Darlehen zahlen Sie anschließend monatlich an das Jobcenter zurück (10% des Regelbedarfs).

Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im § 42 a SGB II.

Datenschutz

Im Jobcenter müssen durch Kunden und Kundinnen viele persönliche Angaben gemacht werden. Dies ist notwendig um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Jobcenter im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.