Das Einkommen ist das ganze Geld, das ein Mensch einnimmt. Die Art und Herkunft des Einkommens ist dabei egal. Das Einkommen kann zum Beispiel aus Gehalt oder Mieteinnahmen bestehen. Es ist egal, ob sie das Geld nur einmalig bekommen oder regelmäßig bekommen. Sie müssen das Einkommen immer angeben.
Diese Sachen gehören unter anderem zum Einkommen:
- Das Einkommen, das Menschen für Arbeit bekommen. Das kann auch Geld aus selbständiger Arbeit sein. Wenn Menschen eine Wohnung besitzen und Miete bekommen, zählt die Miete auch zum Einkommen. Das Gleiche gilt, wenn Menschen Land verpachten. Zum Beispiel, wenn ihnen Felder gehören oder ein Waldgrundstück.
- Verschiedene Geldleistungen in Deutschland gehören auch zum Einkommen. Dazu gehören das Kindergeld, das Arbeitslosengeld, das Insolvenzgeld, das Übergangsgeld, das Krankengeld und die Berufsausbildungsbeihilfe.
- Renten gehören auch zum Einkommen. Dazu gehören die Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Das sind zum Beispiel die Altersrente, die Unfallrente, die Verletztenrente und Knappschaftsausgleichleistungen. Renten aus dem Ausland, Pensionen und Betriebsrenten gehören auch zum Einkommen.
- Unterhaltszahlungen gehören auch zum Einkommen. Unterhaltszahlungen bekommen Menschen unter bestimmten Umständen, wenn sie ein Kind alleine erziehen oder sie geschieden sind. Dazu gehören auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das sind Leistungen, die ein Elternteil erhält, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann.
- Zinsen und Kapitalerträge gehören auch zum Einkommen.
- Das Wohngeld und die Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehören auch zum Einkommen.
- Das Elterngeld und das Pflegegeld für erzieherischen Einsatz nach dem 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gehören auch zum Einkommen.
Menschen müssen auch einmaliges Einkommen sofort angeben.
Ein einmaliges Einkommen ist zum Beispiel die Steuerrückerstattung, Gewinne aus legalem Glücksspiel oder Betriebskostenerstattungen. Bei der Steuerrückerstattung ist nur wichtig, wann das Geld von der Steuerrückerstattung auf dem Konto war.
Menschen müssen Einkommen auch angeben, wenn sie nicht regelmäßig Geld bekommen. Sie erhalten zum Beispiel ein unregelmäßiges Einkommen, wenn sie Sachen verkaufen. Das können beispielsweise Kunstwerke sein.
(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)
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