Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Ein-Euro-Jobs

Ein-Euro-Jobs ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitsgelegenheiten.

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Eingangszone

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone klären umfangreichere Sachverhalte oder vereinbaren für Sie Termine mit der Leistungssachbearbeitung, der Arbeitsvermittlung oder dem Fallmanagement. Vieles können Sie bereits hier klären – unter anderem, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten oder Anträge/Vordrucke benötigen. Hier erhalten Sie auch die Antragsformulare zur Beantragung der Grundsicherungsleistungen.

(Auszug aus "Merkblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende", herausgegeben durch Bundesagentur für Arbeit Geldleistungen und Recht SGB II August 2019)

Eingliederungsvereinbarung

Die Eingliederungsvereinbarung wird zum 01.07.2023 im Rahmen der Bürgergeld-Einführung vom Kooperationsplan abgelöst.

Alternativ

Eingliederungszuschuss

Ein Eingliederungszuschuss (EGZ) kann an Unternehmen gezahlt werden, wenn neuangestellte Arbeitnehmer:innen (noch) nicht über die benötigten Fähigkeiten verfügen, also von einer längeren Einarbeitungszeit auszugehen ist. Die Höhe und Dauer beziehen sich dabei auf die sogenannte Minderleistung der Neuanstellung – maximal jedoch 50 % des Arbeitsentgelts über 12 Monate. Für Ältere und (Schwer-)Behinderte gibt es Sonderregelungen. Der Antrag muss vor Arbeitsaufnahme gestellt werden.

Zum Thema

Einkommen

Das Einkommen ist das ganze Geld, das ein Mensch einnimmt. Die Art und Herkunft des Einkommens ist dabei egal. Das Einkommen kann zum Beispiel aus Gehalt oder Mieteinnahmen bestehen. Es ist egal, ob sie das Geld nur einmalig bekommen oder regelmäßig bekommen. Sie müssen das Einkommen immer angeben.

Diese Sachen gehören unter anderem zum Einkommen:

  • Das Einkommen, das Menschen für Arbeit bekommen. Das kann auch Geld aus selbständiger Arbeit sein. Wenn Menschen eine Wohnung besitzen und Miete bekommen, zählt die Miete auch zum Einkommen. Das Gleiche gilt, wenn Menschen Land verpachten. Zum Beispiel, wenn ihnen Felder gehören oder ein Waldgrundstück.
  • Verschiedene Geldleistungen in Deutschland gehören auch zum Einkommen. Dazu gehören das Kindergeld, das Arbeitslosengeld, das Insolvenzgeld, das Übergangsgeld, das Krankengeld und die Berufsausbildungsbeihilfe.
  • Renten gehören auch zum Einkommen. Dazu gehören die Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Das sind zum Beispiel die Altersrente, die Unfallrente, die Verletztenrente und Knappschaftsausgleichleistungen. Renten aus dem Ausland, Pensionen und Betriebsrenten gehören auch zum Einkommen.
  • Unterhaltszahlungen gehören auch zum Einkommen. Unterhaltszahlungen bekommen Menschen unter bestimmten Umständen, wenn sie ein Kind alleine erziehen oder sie geschieden sind. Dazu gehören auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das sind Leistungen, die ein Elternteil erhält, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann.
  • Zinsen und Kapitalerträge gehören auch zum Einkommen.
  • Das Wohngeld und die Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehören auch zum Einkommen.
  • Das Elterngeld und das Pflegegeld für erzieherischen Einsatz nach dem 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gehören auch zum Einkommen.

Menschen müssen auch einmaliges Einkommen sofort angeben.

Ein einmaliges Einkommen ist zum Beispiel die Steuerrückerstattung, Gewinne aus legalem Glücksspiel oder Betriebskostenerstattungen. Bei der Steuerrückerstattung ist nur wichtig, wann das Geld von der Steuerrückerstattung auf dem Konto war.

Menschen müssen Einkommen auch angeben, wenn sie nicht regelmäßig Geld bekommen. Sie erhalten zum Beispiel ein unregelmäßiges Einkommen, wenn sie Sachen verkaufen. Das können beispielsweise Kunstwerke sein.

(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)

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Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld (ESG) kann bei einer Arbeitsaufnahme im Mindestlohnbereich bzw. knapp darüber gezahlt werden. Unter bestimmten Umständen kann ESG auch für Selbstständige gezahlt werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der Arbeitslosigkeit. Voraussetzung ist, dass (langfristig) die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann.

Alternativ

Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum, das vor Antritt einer Berufsausbildung absolviert wird. Ziel ist es, die eigenen Fähigkeiten dem Betrieb zu zeigen um anschließend einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Sie kann teilweise auf die Ausbildung angerechnet werden und es gibt eine Vergütung.

Ergänzer

Ergänzer sind Personen, die trotz (regelmäßigem) Einkommen Bürgergeld beziehen. Dies ist der Fall, wenn der Lohn nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit, arbeiten zu können.

Erwerbsfähig sind Menschen, die mindestens 3 Stunden am Tag unter normalen Bedingungen arbeiten können. Normale Bedingungen heißt in einem normalen Job. Zum Beispiel in einem Büro oder als Verkäufer.

Menschen sind auch mit einer Krankheit erwerbsfähig. Das ändert sich erst, wenn jemand wegen einer Krankheit oder einer Behinderung mindestens 6 Monate nicht arbeiten kann. Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb ein Mensch nicht erwerbsfähig ist.

Die Erwerbsfähigkeit ist auch wichtig für die Leistungen aus dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II). In einer Bedarfsgemeinschaft bekommen Menschen nur Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II), wenn mindestens einer aus der Gemeinschaft erwerbsfähig ist.

(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)

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