Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Maßnahme

Maßnahmen unterstützen Sie einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten. Dies können zum Beispiel Qualifizierungen, berufliche Weiterbildungen oder Bewerbungs-Trainings sein.

Mehr über die verschiedenen Arten können Sie auf der Webseite der Agentur finden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich an Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler wenden.

Minijob

Es gibt 2 Arten von Minijobs: Beim 520-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 520 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn.

Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann schwanken.

(Auszug aus der Webseite der Agentur für Arbeit, abgerufen am 29.06.2023 um 10:45 Uhr)

Alternativ

Mitwirkungspflichten

Menschen, die Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, haben bestimmte Pflichten. Sie müssen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Man sagt dazu auch Mitwirkungspflichten.

  • Sie müssen richtige Angaben machen. Wenn sie zum Beispiel einen Antrag für eine Leistung stellen, müssen die Angaben stimmen. Wenn Menschen mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, müssen auch die Angaben zu den anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft stimmen. Die Angaben sind wichtig, um den Anspruch auf Leistungen zu überprüfen. Zum Beispiel, ob sie oder ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft die Grundsicherung bekommen.
  • Die Angaben müssen vollständig sein. Es dürfen keine Angaben fehlen.
  • Sie müssen die Angaben auch „beweisen" können, wenn sie danach gefragt werden. Das heißt, dass sie zum Beispiel Urkunden und Bescheinigungen vorlegen müssen.
  • Menschen haben auch nach der Antragstellung Pflichten. Wenn sich zum Beispiel etwas ändert, wodurch sie keine Leistungen mehr bekommen oder sich die Höhe der Leistung ändern würde. Zum Beispiel, wenn sie einen Job gefunden haben oder sich ihre Miete erhöht. Sie müssen diese Änderungen sofort dem zuständigen Jobcenter sagen.

(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)



Alternativ