Schwangerschaft

Sollten Sie schwanger sein, kann ein Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche beantragt werden.
Damit der Mehrbedarf gewährt werden kann, ist es erforderlich, dass Sie dem zuständigen Jobcenter den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen.

Folgende Leistungen können zusätzlich beantragt werden:

  • ab der 14. Schwangerschaftswoche: Schwangerschaftsbekleidung
  • ab der 30. Schwangerschaftswoche: Säuglingserstausstattung

Denken Sie bitte an eventuelle Ansprüche auf Mutterschaftsgeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss. Nach der Geburt bestehen Ansprüche auf Kindergeld und Elterngeld.

Bei der Geburt des Kindes ist die Geburtsurkunde einzureichen, damit eine Berücksichtigung Ihres Kindes in der Bedarfsgemeinschaft erfolgen kann.