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Neuantragstellung

Sie möchten einen Hauptantrag auf Bürgergeld stellen?

Bürgergeld orientiert sich an den Einkommensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminium, das sowohl Ihre aktuellen Unterkunftskosten beinhaltet sowie finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzüglich der vorhandenen Einkommensarten. Daher sind einige Angaben und Unterlagen erforderlich.

Sie können den Antrag auf Bürgergeld einfach und bequem online stellen. Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer und/oder aktuelle E-Mail-Adresse an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.

Sie können aber auch gern persönlich einen Neuantrag auf Bürgergeld stellen. Kommen Sie hierzu gerne Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr vorbei.

Bringen Sie zur Antragstellung bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.) mit. Außerdem weisen wir darauf hin, dass pro Haushalt nur eine Person das Jobcenter betreten darf. Ausnahmen, z.B. dringend benötigte Sprachmittler oder gesetzliche Betreuer, sind hiervon unberührt.

Bei Ihrer persönlichen Antragsstellung werden Ihnen die Antragsvordrucke ausgehändigt und mit Ihnen besprochen. Im Anschluss erfolgt das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung. Sie erhalten einen festen persönlichen Termin zur Rückgabe Ihres Antrages und der benötigten Unterlagen.

Unten finden sie alle notwendigen Antragsvordrucke und Hinweise auf die notwendigen einzureichenden Nachweise/Unterlagen. Die können Sie gerne bereits bei Ihrer persönlichen Vorsprache zur Antragsstellung mitbringen.

Hier finden sie alle notwendigen Antragsvordrucke und Hinweise auf die notwendigen einzureichenden Nachweise/Unterlagen. Bitte achten sie darauf, die Vordrucke vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Nachweise sind als Kopien einzureichen.

AntragsvordruckeErforderliche Nachweise/Unterlagen
 

HA

(Hauptantrag)

 
 

Gültiges Ausweisdokument, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis, Krankenversichertenkarte, unterschriebenes Hinweisblatt

Bei Drittstaatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel 

Erklärungen und Informationen zum Antrag auf Bürgergeld finden Sie in den Ausfüllhinweisen. Diese sind auch in anderen Sprachen verfügbar:

Bitte achten Sie im Antrag unbedingt auf die benötigten Anlagen, die im Text erwähnt werden. Die Anlagen finden sie hier:

AntragsvordruckeErforderliche Nachweise/Unterlagen

EK

(wenn Einkommen vorhanden ist) 

Bei Erwerbseinkommen:
Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, evtl. Kündigung des Arbeitsverhältnisses 

Bei Bezug staatlicher Leistungen (z.B. Rente, Kranken- oder Übergangsgeld, BaföG, BAB, Wohngeld, Arbeitslosengeld I):
Jeweiliger Bewilligungsbescheid 

UH1  

(im Einzelfall, wenn Familienstand geschieden oder getrennt lebend ist)

 
Scheidungsurteil, Nachweise über Unterhaltszahlungen 

HG

(verwandte/verschwägerte Personen)

keine

SV

(bei privater oder freiwillig gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung)

Aktueller Beitragsbescheid 

Bei Privatversicherung: Nachweis über den Beitrag im Basistarif

VM

(nur bei Vermögen über 60.000 Euro, z.B. Barvermögen, Aktien, Fonds, Bausparverträge)

Vollständige und fortlaufende Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten

Falls vorhanden: Aktueller Kontostand vom Paypal, Nachweis über kapitalbildende Versicherungen, Riesterrente oder Bausparverträge, KFZ-Versicherungsschein, Nachweise über Aktion, Fonds oder sonstige Wertpapiere 

Gehören weitere Personen zu Ihrer Familie (Bedarfsgemeinschaft)?

AntragsvordruckeErforderliche Nachweise/Unterlagen

WEP

(für Lebens- und Ehepartner sowie Kinder über 15 Jahre)

Personalausweis, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis, Krankenversichertenkarte
Bei Drittstaatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel 
KI

(für Kinder unter 15 Jahren) 

 Geburtsurkunde, Krankenversichertenkarte, Schulbescheinigung 

EK

(für jede Person über 15 Jahre separat auszufüllen)

Siehe oben  

Bei Kindern: Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschuss

UH3Unterhaltstitel, Vaterschaftsanerkennung

Weitere Informationen

Die Antragstellung wirkt nach § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich im Regelfall selbst durch eine Verzögerung in der Antragstellung keine negativen Auswirkungen ergeben.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema?

Bei Fragen rund um die Grundsicherung wenden Sie sich bitte  an uns.