Neuantragstellung
Sie möchten einen Hauptantrag Arbeitslosengeld II stellen?
Arbeitslosengeld II orientiert sich an den Einkommensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminium, das sowohl Ihre aktuellen Unterkunftskosten beinhaltet sowie finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzüglich der vorhandenen Einkommensarten. Daher sind einige Angaben und Unterlagen erforderlich.
Seit dem 01.09.2021 können Sie wieder persönlich einen Neuantrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) stellen. Kommen Sie hierzu gerne Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr vorbei.
Bringen Sie zur Antragstellung bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.) mit. Außerdem weisen wir darauf hin, dass pro Haushalt nur eine Person das Jobcenter betreten darf. Ausnahmen, z.B. dringend benötigte Sprachmittler oder gesetzliche Betreuer, sind hiervon unberührt.
Bei Ihrer persönlichen Antragsstellung werden Ihnen die Antragsvordrucke ausgehändigt und mit Ihnen besprochen. Im Anschluss erfolgt das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung. Sie erhalten einen festen persönlichen Termin zur Rückgabe Ihres Antrages und der benötigten Unterlagen.
Unten finden sie alle notwendigen Antragsvordrucke und Hinweise auf die notwendigen einzureichenden Nachweise/Unterlagen. Die können Sie gerne bereits bei Ihrer persönlichen Vorsprache zur Antragsstellung mitbringen.
Sie können den Antrag auf Arbeitslosengeld II einfach und bequem online stellen. Werden weitere Anlagen oder andere Unterlagen benötigt und von Ihnen angefordert, können Sie diese auch online übersenden. Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer und/oder aktuelle E-Mail-Adresse an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Hier finden sie alle notwendigen Antragsvordrucke und Hinweise auf die notwendigen einzureichenden Nachweise/Unterlagen. Bitte achten sie darauf, die Vordrucke vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Nachweise sind als Kopien einzureichen.
Antragsvordrucke | Erforderliche Nachweise/Unterlagen |
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(Hauptantrag) |
Gültiges Ausweisdokument, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis, Krankenversichertenkarte, unterschriebenes Hinweisblatt Bei Drittstaatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel |
Bitte achten Sie im Antrag unbedingt auf die benötigten Anlagen, die im Text erwähnt werden. Die Anlagen finden sie hier:
Antragsvordrucke | Erforderliche Nachweise/Unterlagen |
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(wenn Einkommen vorhanden ist) | Bei Erwerbseinkommen: Bei Bezug staatlicher Leistungen (z.B. Rente, Kranken- oder Übergangsgeld, BaföG, BAB, Wohngeld, Arbeitslosengeld I): |
(im Einzelfall, wenn Familienstand geschieden oder getrennt lebend ist) | Scheidungsurteil, Nachweise über Unterhaltszahlungen |
(verwandte/verschwägerte Personen) | keine |
(bei privater oder freiwillig gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung) | Aktueller Beitragsbescheid Bei Privatversicherung: Nachweis über den Beitrag im Basistarif |
(nur bei Vermögen über 60.000 Euro, z.B. Barvermögen, Aktien, Fonds, Bausparverträge) | Vollständige und fortlaufende Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten Falls vorhanden: Aktueller Kontostand vom Paypal, Nachweis über kapitalbildende Versicherungen, Riesterrente oder Bausparverträge, KFZ-Versicherungsschein, Nachweise über Aktion, Fonds oder sonstige Wertpapiere |
Gehören weitere Personen zu Ihrer Familie (Bedarfsgemeinschaft)?
Antragsvordrucke | Erforderliche Nachweise/Unterlagen |
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(für Lebens- und Ehepartner sowie Kinder über 15 Jahre) | Personalausweis, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis, Krankenversichertenkarte Bei Drittstaatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel |
KI (für Kinder unter 15 Jahren) | Geburtsurkunde, Krankenversichertenkarte, Schulbescheinigung |
(für jede Person über 15 Jahre separat auszufüllen) | Siehe oben Bei Kindern: Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschuss |
UH3 | Unterhaltstitel, Vaterschaftsanerkennung |
Hinweisblätter/Merkblätter
- Hinweisblatt bei Antragstellungen
- Merkblatt SGB II
- Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO
- Jobcenter.digital
Die Antragstellung wirkt nach § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich im Regelfall selbst durch eine Verzögerung in der Antragstellung keine negativen Auswirkungen ergeben.
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema?
Bei Fragen rund um die Grundsicherung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.