Neuantragstellung (während Corona-Pandemie)
Das Jobcenter Wesermarsch ist derzeit nur für Kundinnen und Kunden mit Termin geöffnet, um die Gesundheit aller zu schützen und das gegenseitige Ansteckungsrisiko durch das Corona-Virus zu reduzieren. Die folgenden Informationen gelten daher nur bis zur Wiederaufnahme der gewohnten Öffnungszeiten.
Seit 01.04.2020 steht der „vereinfachte Antrag auf Grundsicherung/Arbeitslosengeld II“ und die „vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit“ zur Verfügung.
Sie verfügen nicht über die Möglichkeit, den Antrag auszudrucken? Kein Problem. Sie können auch formlos einen Antrag an Ihr zuständiges Jobcenter richten – per Telefon, E-Mail oder schriftlich.
Aktuellste Informationen und alle Vordrucke finden Sie auch auf der Seite der Agentur.
Alle Unterlagen können Sie auch online über den Upload-Service der Agentur für Arbeit übermitteln.
Bei Fragen rund um die Grundsicherung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.
Sie möchten einen Hauptantrag Arbeitslosengeld II stellen?
Es besteht die Möglichkeit der postalischen, telefonischen als auch der Antragstellung per E-Mail.
Arbeitslosengeld II orientiert sich an den Einkommensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminium, das sowohl Ihre aktuellen Unterkunftskosten beinhaltet sowie finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzüglich der vorhandenen Einkommensarten. Daher sind einige Angaben und Unterlagen erforderlich.
Den Antrag und die Anlagen können Sie online ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag mit Anlagen können Sie ohne Vorsprache in den Briefkasten des Jobcenters einwerfen.
Hier finden sie alle notwendigen Antragsvordrucke und Hinweise auf die notwendigen einzureichenden Nachweise/Unterlagen. Bitte achten sie darauf, die Vordrucke vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Nachweise sind als Kopien einzureichen.
Antragsvordrucke | Erforderliche Nachweise/Unterlagen |
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(vereinfachter Antrag) |
Gültiges Ausweisdokument, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis, Krankenversichertenkarte, unterschriebenes Hinweisblatt Bei Drittstaatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel |
Bitte achten Sie im Antrag unbedingt auf die benötigten Anlagen, die im Text erwähnt werden. Die Anlagen finden sie hier:
Antragsvordrucke | Erforderliche Nachweise/Unterlagen |
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(wenn Einkommen vorhanden ist) | Bei Erwerbseinkommen: Bei Bezug staatlicher Leistungen (z.B. Rente, Kranken- oder Übergangsgeld, BaföG, BAB, Wohngeld, Arbeitslosengeld I): |
(im Einzelfall, wenn Familienstand geschieden oder getrennt lebend ist) | Scheidungsurteil, Nachweise über Unterhaltszahlungen |
(verwandte/verschwägerte Personen) | keine |
(bei Einkommen aus Selbstständigkeit) | Gewerbeanmeldung, Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Monate, letzter Einkommensteuernachweis Ggfs. Gewerbeabmeldung |
(bei privater oder freiwillig gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung) | Aktueller Beitragsbescheid Bei Privatversicherung: Nachweis über den Beitrag im Basistarif |
(nur bei Vermögen über 60.000 Euro, z.B. Barvermögen, Aktien, Fonds, Bausparverträge) | Vollständige und fortlaufende Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten Falls vorhanden: Aktueller Kontostand vom Paypal, Nachweis über kapitalbildende Versicherungen, Riesterrente oder Bausparverträge, KFZ-Versicherungsschein, Nachweise über Aktion, Fonds oder sonstige Wertpapiere |
Gehören weitere Personen zu Ihrer Familie (Bedarfsgemeinschaft)?
Antragsvordrucke | Erforderliche Nachweise/Unterlagen |
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(für Lebens- und Ehepartner sowie Kinder über 15 Jahre) |
Personalausweis, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis, Krankenversichertenkarte Bei Drittstaatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel |
(für Kinder unter 15 Jahren) |
Geburtsurkunde, Krankenversichertenkarte, Schulbescheinigung |
(für jede Person über 15 Jahre separat auszufüllen) |
Siehe oben Bei Kindern: Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschuss |
Unterhaltstitel, Vaterschaftsanerkennung |
Hinweisblätter/Merkblätter
- Hinweisblatt bei Antragstellungen
- Merkblatt SGB II
- Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO
- Jobcenter.digital
Die Antragstellung wirkt nach § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich im Regelfall selbst durch eine Verzögerung in der Antragstellung keine negativen Auswirkungen ergeben.
Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer und/oder aktuelle E-Mail-Adresse an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema?
Beachten Sie bitte diese Pressemitteilung.