Umzug
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es notwendig, eine Umzugsgenehmigung bei Ihrem zuständigen Jobcenter einzuholen, nur so vermeiden Sie finanzielle Nachteile. Die Umzugsgenehmigung wird erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist (wichtiger Grund) und die Aufwendungen der neuen Wohnung angemessen sind (Mietobergrenze).
Hier finden Sie die aktuellen Mietobergrenzen.
Bei einem Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich ist das jeweilige Jobcenter in der Verantwortung, die Angemessenheit der von Ihnen gewünschten Unterkunft zu prüfen. Ist die Angemessenheit gegeben, steht einem Umzug nichts im Wege.
Die Erforderlichkeit zum Umzug ist dann zu prüfen, wenn Sie beim neuen Jobcenter eine Kaution beantragen. Hier liegt die Zuständigkeit der Prüfung auch beim neuen Jobcenter.
Wenn Sie Umzugskosten beantragen, ist die Erforderlichkeit vom bisherigen Jobcenter zu prüfen. Hierüber erhalten Sie jedoch keine Erforderlichkeitsbescheinigung, sondern lediglich einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid für die Umzugskosten.
Dieses Verfahren ist seit dem 01.08.2016 im §22 Abs. 4 SGB Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) niedergeschrieben.