Kosten der Unterkunft

Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten für den Bereich des Landkreises Wesermarsch

Unterkunftskosten

Bruttokaltmiete = Kaltmiete + Betriebskosten

Für den Bereich des Landkreis Wesermarsch, der in 3 Mietkategorien unterteilt ist, gelten folgende Angemessenheitsrichtwerte für Kosten der Unterkunft:

Größe der BGNord (Nordenham, Butjadingen)Mitte (Brake, Jade, Stadland, Ovelgönne)Süd (Elsfleth, Berne, Lemwerder)
Alleinstehende/r371,50 €363,50 €346,00 €
2 Personen433,80 €414,60 €405,00 €
3 Personen518,25 €522,75 €500,25 €
4 Personen566,10 €566,95 €568,65 €
5 Personen640,30 €643,15 €675,45 €
Jede weitere PersonJe nach Wohnort gemäß Wohngeldtabelle

Heizkosten

Auf Grundlage des „Heizkostenspiegels 2020“ können ohne Einschränkung folgende Abschlagszahlungen berücksichtigt werden:

Größe der BGWohnfläche in qmBetrag
1-Personen- Haushaltbis 50 qm139,00 €
2-Personen-Haushaltbis 60 qm166,00 €
3-Personen-Haushaltbis 75 qm208,00 €
4-Personen-Haushaltbis 85 qm238,00 €
5-Personen-Haushaltbis 95 qm265,00 €
Jede weitere PersonBitte Rücksprache mit Jobcenter halten

Diese Informationen dienen nur zu Ihrer Information und stellen in keinem Falle eine Genehmigung für Ihren Umzug dar. Ein Umzug muss aus hilferechtlicher Sicht notwendig sein und vorher von Ihrem Sachbearbeiter genehmigt werden.