Bildung und Teilhabe
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden:
- Lernförderung (tatsächliche Kosten)
- Schülerbeförderung (tatsächliche Kosten)
- Zuschuss zum Mittagessen (tatsächliche Kosten)
- Schulausflüge und mehrtätige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten)
- Kultur und Sport (bis zu 15 Euro monatlich, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Zusätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ab 2024 jährlich zum 1. Februar 65 Euro und zum 1. August 130 Euro. Schulbücher und Arbeitshefte mit ISBN können übernommen werden, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Teilweise können nach Vorlage des Bürgergeld-Bescheides Leihbücher kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Bei Einschulung und ab dem 15. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung für die Bewilligung notwendig.
Bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise zusammen mit dem Antrag und ggf. Anlagen (Mittagessen oder Lernförderung) ein.
Das Jobcenter Wesermarsch und der Landkreis Wesermarsch setzen die „Pluxee-Bildungskarte“ (ehemals Sodexo) für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) ein. Die Zugangsdaten erhalten die Leistungsberechtigen mit einem Informationsschreiben, der Karte und dem Bewilligungsbescheid. Weitere Informatione finden Sie auf dem Portal der Bildungskarte, in diesem Merkblatt oder auf den Seiten des Landkreis Wesermarsch.