Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 176 bis 180 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 30.11.2019 | Arbeitsmarkt bietet viele Jobchancen |
| 31.10.2019 | Arbeitsmarkt zeigt sich stabil |
| 30.10.2019 | Ausbildung in der Region |
| 01.10.2019 | Arbeitsmarkt hält weiter an |
| 11.09.2019 | Ausbildungsplätze in Mangelberufen seit 2011 um ein Drittel gestiegen |