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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 41 bis 45 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 04.07.2025 | Ab 01.01.2026 keine Zahlungsanweisungen zur Verrechnung mehr möglich |
| 02.07.2025 | Anstieg der Arbeitslosigkeit um 0,4 Prozent zum Vormonat |
| 11.06.2025 | Ab dem 01.07.2025 keine Sprachmittler mehr vor Ort |
| 10.06.2025 | Sinkende Zahlen der Bedarfsgemeinschaften im Vorjahresvergleich |
| 13.05.2025 | Stelle der Woche: Hausmeister/Helfer (m/w/d) |