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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 31 bis 35 von insgesamt 181
| Datum | Titel |
|---|---|
| 14.08.2025 | Stelle der Woche: Handwerker/in, Bauelementemonteur/in, Tischler/in (m/w/d) |
| 11.08.2025 | 1.926 freie Ausbildungs- und duale Studienplätze im Agenturbezirk |
| 16.07.2025 | Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Qualifikationen (russisch) |
| 11.07.2025 | Stromsparcheck – Energieberatung (Nordenham) |
| 11.07.2025 | Deutschcafé |