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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 11 bis 15 von insgesamt 180
| Datum | Titel | 
|---|---|
| 13.10.2025 | Stromsparcheck – Energieberatung (Brake) | 
| 10.10.2025 | Das Jobcenter Schaumburg setzt auf kurze Erklärvideos | 
| 06.10.2025 | Ecudor Hub in Brake | 
| 06.10.2025 | Beratung zur freiwilligen Rückkehr | 
| 02.10.2025 | Im September hat der Arbeitsmarkt wieder etwas mehr Fahrt aufgenommen |