Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 131 bis 135 von insgesamt 179
| Datum | Titel |
|---|---|
| 06.04.2022 | Der Frühling hält Einzug auf dem Arbeitsmarkt |
| 02.03.2022 | Der Februar bringt wenig Bewegung in den Arbeitsmarkt der Wesermarsch |
| 23.02.2022 | Ab dem 1. März 2022 Zugang zum Jobcenter mit der 3G-Regel |
| 01.02.2022 | Jahresbeginn bringt kaum Erleichterung für den Arbeitsmarkt |
| 16.07.2021 | Kinderfreizeitbonus |