Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2025 hinaus weiter gezahlt.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen wir so schnell wie möglich Unterstützung bieten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nachrichten
Resultate 131 bis 135 von insgesamt 154
Datum | Titel |
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25.03.2020 | Grundsicherung: Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert |
19.03.2020 | ALG-II, Kurzarbeit und soziale Sicherung in Corona-Zeiten |
18.03.2020 | Wir sind weiterhin für Sie da |
17.03.2020 | Telefonnetz überlastet – Anrufe bei Arbeitsagenturen und Jobcentern auf Notfälle beschränken |
16.03.2020 | Aktuelle Lage zu Covid-19 (Corona-Virus) |