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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2025 hinaus weiter gezahlt.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 126 bis 130 von insgesamt 163
Datum | Titel |
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25.11.2020 | Kurzarbeit: Verlängerung der Sonderregelung |
19.11.2020 | Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung soll verlängert werden |
13.11.2020 | Unterstützung und Hilfsangebote – auch während der Corona-Zeit |
18.08.2020 | Positive Veränderungen durch die Corona-Pandemie |
17.07.2020 | Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich |