Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Am 24. und 31.12.25 bleibt das Jobcenter Wesermarsch an beiden Standorten geschlossen.
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Ein Schreiben des Landkreis Wesermarsch zur Vorlage bei Arbeitgeber:innen und Vermieter:innen ist im Downloadbereich der Koordinierungsstelle Migration & Teilhabe zu finden.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 126 bis 130 von insgesamt 176
| Datum | Titel |
|---|---|
| 29.04.2022 | Erhöhung der Angemessenheitsrichtwerte für die Bedarfe der Unterkunft |
| 06.04.2022 | Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung |
| 06.04.2022 | Der Frühling hält Einzug auf dem Arbeitsmarkt |
| 02.03.2022 | Der Februar bringt wenig Bewegung in den Arbeitsmarkt der Wesermarsch |
| 23.02.2022 | Ab dem 1. März 2022 Zugang zum Jobcenter mit der 3G-Regel |