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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 121 bis 125 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 10.08.2022 | Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 eingeführt werden |
| 02.08.2022 | Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Sommerferien |
| 01.08.2022 | Zeugen von Kriegsverbrechen in der Ukraine gesucht (Pозшукуються свідки воєнних злочинів в Україні) |
| 04.07.2022 | Erklärvideo und FAQ zum Thema Kindergeld für ukrainische Flüchtlinge |
| 01.07.2022 | Der Juni bringt Veränderungen in der Wesermarsch |