Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 116 bis 120 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 29.09.2022 | Steigende Energiekosten: Wann das Jobcenter hilft |
| 19.09.2022 | Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Qualifikationen |
| 06.09.2022 | Kostenlose Gesundheitsberatung im Landkreis Wesermarsch |
| 05.09.2022 | Arbeitslosigkeit steigt auch mit Ende der Sommerferien |
| 22.08.2022 | Mehrsprachiger Flyer zum Elterngeld und zur Elternzeit verfügbar |