Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Aufgrund der Umstellung unseres Finanzsystems werden am 06.10.2025 einige Services bzw. Auskünfte nicht möglich sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 116 bis 120 von insgesamt 169
Datum | Titel |
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06.05.2022 | Anspruch auf Grundsicherung für Geflüchtet aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 |
06.05.2022 | Jobcenter-Zugang ab dem 16. Mai 2022 |
03.05.2022 | Arbeitsmarkt hält den positiven Kurs |
29.04.2022 | Erhöhung der Angemessenheitsrichtwerte für die Bedarfe der Unterkunft |
06.04.2022 | Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung |