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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2025 hinaus weiter gezahlt.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen wir so schnell wie möglich Unterstützung bieten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nachrichten
Resultate 111 bis 115 von insgesamt 168
Datum | Titel |
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13.06.2022 | Erklärvideos für Antragstellung auch auf Ukrainisch verfügbar |
01.06.2022 | Leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit |
20.05.2022 | Praktikumswoche: 5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen |
11.05.2022 | Kurzantrag für Geflüchtete aus der Ukraine verfügbar |
06.05.2022 | Anspruch auf Grundsicherung für Geflüchtet aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 |