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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 111 bis 115 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 12.12.2022 | Mitmachen bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 |
| 01.12.2022 | Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Winterbeginn |
| 28.11.2022 | Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 – Ahuja: „Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt“ |
| 02.11.2022 | Leichte Herbstbelebung |
| 04.10.2022 | Der Herbst startet dynamisch |