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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 96 bis 100 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 04.09.2023 | Arbeitslosigkeit in der Wesermarsch sinkt nur leicht mit Ende der Sommerferien |
| 02.08.2023 | Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Sommerferien |
| 05.07.2023 | Arbeitslosigkeit auch im Juni sinkend |
| 03.07.2023 | Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 1. Juli 2023 |
| 26.06.2023 | Jugendberufsagentur während Sommerferien geschlossen |