Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 91 bis 95 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 07.12.2023 | Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Winterbeginn |
| 09.11.2023 | Oktober bringt schwächere Herbstbelebung |
| 02.10.2023 | Guter Herbststart auf dem Arbeitsmarkt |
| 29.09.2023 | Erhöhung der ZzV-Gebühren |
| 14.09.2023 | Informationen zum Pfändungsschutzkonto |