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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 71 bis 75 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 26.07.2024 | BundID: Neuer Zugang zu den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit |
| 08.07.2024 | Der Arbeitsmarkt startet gut in die Sommerferien |
| 21.06.2024 | Leistungen und Hilfen für Familien |
| 06.06.2024 | Vorbeugung von und Hilfe bei psychischen Erkrankungen |
| 04.06.2024 | Arbeitsmarktentwicklung im Mai in der Wesermarsch |