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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2025 hinaus weiter gezahlt.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 66 bis 70 von insgesamt 162
Datum | Titel |
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05.02.2024 | Keine Erleichterung für den Arbeitsmarkt zum Jahresbeginn |
18.01.2024 | WLAN in der Einganszone in Brake verfügbar |
04.01.2024 | Das Jahr 2023 endet mit einem leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit |
07.12.2023 | Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Winterbeginn |
09.11.2023 | Oktober bringt schwächere Herbstbelebung |