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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 61 bis 65 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 29.11.2024 | Gesundheitslotsin in Nordenham |
| 13.11.2024 | Bitte beachten Sie: Keine Beendigungsschreiben mehr! |
| 12.11.2024 | Weiter verhaltene Herbstbelebung auf dem regionalen Arbeitsmarkt |
| 10.10.2024 | Auf der Suche nach einem Praktikum? |
| 02.10.2024 | Guter Herbststart auf dem Arbeitsmarkt |