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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 56 bis 60 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 03.02.2025 | Erneuter Anstieg der Arbeitslosigkeit im Landkreis Wesermarsch |
| 21.01.2025 | Stelle der Woche: Helfer (m/w/d) – Hochbau und Ausbau |
| 17.01.2025 | Mehr Service, weniger Bürokratie: Mit der neuen App wird das Jobcenter digitaler und bürgernäher |
| 06.01.2025 | Arbeitslosigkeit im Landkreis Wesermarsch gestiegen |
| 09.12.2024 | Arbeitslosigkeit im Landkreis Wesermarsch gesunken |