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Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.
Nachrichten
Resultate 46 bis 50 von insgesamt 184
| Datum | Titel |
|---|---|
| 02.05.2025 | Rückgang der Arbeitslosigkeit im April |
| 14.04.2025 | Taffe Kids: Trauma-Ambulanz für fluchterfahrene Kinder |
| 02.04.2025 | Auch im März steigt die Arbeitslosigkeit in der Wesermarsch weiter an |
| 18.03.2025 | Stelle der Woche: Automobilmechaniker/in (m/w/d) |
| 03.03.2025 | Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Wesermarsch steigt weiterhin an |