Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) werden ab dem 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.
Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2024 hinaus weiter gezahlt.
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen wir so schnell wie möglich Unterstützung bieten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nachrichten
Resultate 31 bis 35 von insgesamt 127
Datum | Titel |
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16.06.2020 | Eltern-Ratgeber zum Thema Ausbildung |
19.06.2020 | Erleichtere Online-Übermittlung von Unterlagen für das Jobcenter |
10.07.2020 | Persönliche Termine ab 13.07.2020 im Jobcenter Wesermarsch wieder möglich |
17.07.2020 | Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich |
18.08.2020 | Positive Veränderungen durch die Corona-Pandemie |