Beratung für Kundinnen/Kunden unter 25 Jahre (U25)
Ab vollendetem 15. Lebensjahr werden Bürgergeld-Bezieher in der Arbeitsvermittlung erfasst und beraten. Jugendliche, die noch der Schulpflicht unterliegen, werden ein Jahr vor Abschluss intensiv bei der Bewerbung um Ausbildungsplätze beraten. Unser Angebot umfasst:
- Informationen zu weiterführenden Schulen
- Berufsorientierung/Berufswegplanung
- Hilfe zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Vermittlung von Ausbildungsstellen
- Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche