Die Veränderungsmitteilung

Es gibt Veränderungen in Ihrem Leben / in der Bedarfsgemeinschaft mit möglichen Auswirkungen auf den Leistungsanspruch? Dann nutzen Sie zeitnah die Veränderungsmitteilung!

Einkommen und Vermögen
 Informieren Sie das Jobcenter, falls …
◾ Sie eine Arbeit aufnehmen oder beenden,
◾ sich etwas bei Ihrem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ändert,
◾ Sie eine selbstständige Tätigkeit beginnen oder beenden,
◾ sich Ihr Einkommen oder Vermögen ändert, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung oder eine Erbschaft.

Persönliches
Teilen Sie zum Beispiel mit, wenn …
◾ sich Ihr Familienstand ändert,
◾ Sie schwanger sind,
◾ ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft stirbt,
◾ Sie ein Studium beginnen oder beenden oder die Schule abschließen,
◾ Sie Ihre Krankenkasse wechseln,
◾ Sie in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden, zum Beispiel in einem Pflegeheim.

Umzug
Nutzen Sie die Veränderungsmitteilung online, wenn …
◾ Sie umziehen,
◾ eine andere Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,
◾ sich die Kosten Ihrer Unterkunft ändern, zum Beispiel Miete oder Heizkosten.

Diese Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend

Nutzen Sie jobcenter.digital und teilen Sie damit dem Jobcenter wichtige Veränderungen schnell und direkt mit.

Hier geht es direkt zu den neuen Möglichkeiten von Jobcenter Digital