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Umzug während des Leistungsbezugs

Falls Sie beabsichtigen, in eine andere Wohnung umzuziehen, beantragen Sie bitte vor Abschluss eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung zur Übernahme der neuen Unterkunftskosten. Dieser Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden. 

Eine Zusicherung zum Umzug wird erteilt, wenn:

  • der Antrag auf Erteilung der Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages für die neue Wohnung gestellt wurde und
  • der Umzug erforderlich ist und
  • die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. 

Sollten Sie ohne Zusicherung umziehen, werden die Leistungen – abhängig vom Einzelfall – in Höhe der bislang zu tragenden Aufwendungen oder nur bis zur Angemessenheitsgrenze erbracht.

 Sollten Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Zusicherung nur erteilt, wenn zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen:

  • Sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden können,
  • der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  • ein sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. 

Entsprechende Nachweise sind von Ihnen einzureichen! 

Sollten Sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres ohne vorherige Zusicherung und nicht aus o.g. Gründen aus dem elterlichen Haushalt ausziehen / umziehen, werden für die Zeit nach dem Umzug bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres keine Unterkunftskosten gewährt und die Regelleistung kann nur in der bis dato gewährten Höhe weiter gezahlt werden. Es erfolgt eine Reduzierung der Regelleistung. 

Reichen Sie zur Prüfung Ihres Umzugsanliegens den Antrag Umzug und ein Mietangebot, welches die Angaben zur Nettokaltmiete, kalte Betriebskostenvorauszahlung, Heizkostenvorauszahlung, Wohnfläche und die genaue Anschrift enthält.

Sofern Sie das 25. Lebensjahrn noch nicht vollendet haben, reichen Sie bitte auch diese Anlage ein.

Wenn Ihnen Wohnungsbeschaffungs- oder Umzugkosten entstehen, können Sie die Übernahme der Kosten mit diesem Formular beantragen.

Sofern für die neue Unterkunft eine Mietkaution gezahlt werden muss bzw. Sie Genossenschaftsanteile erwerben müssen und dafür auf Unterstützung angewiesen sind, nutzen Sie bitte dieses Formluar.

Die Übersicht der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ab dem 01.01.2024 für den Wartburgkreis finden Sie hier:

Nordkreis

Südkreis

Welche Gemeinden zum Nord- bzw. Südkreis gehören, ist auf der zweiten Seite des Dokuments aufgeführt.

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